Sigeko
SICHERHEITS- U. GESUNDHEITSSCHUTZ-KOORDINATOR für Baustellen
Baustellenverordnung
§ 1 Ziele, Begriffe
(1) Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.
Wir begehen regelmäßig Ihre Baustelle und tragen durch Beratung von Mitarbeitern und Verantwortlichen zum reibungslosen Ablauf der Maßnahme bei.
§ 2 Planung der Ausführung des Bauvorhabens
Wir erstellen die notwendige Vorankündigung, melden die Baustelle an und hängen das Dokument auf Ihrer Baustelle aus.
(3) Ist für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, oder werden auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt, so hat der nach § 4 Verantwortliche dafür zu sorgen, daß vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird.
Wir erstellen den SiGe-Plan und hängen das Dokument auf Ihrer Baustelle aus.
LEISTUNGEN
Unsere SiGeKo-Leistungen für Ihre Baustelle
SiGe-Koordinationsleistungen in der Planungsphase
Erstellen einer Vorankündigung
Erstellen eines SiGe Plans
Erstellen einer Baustellenordnung
Erstellen von Baustellenaushängen
Vorbereiten der Unterlage für spätere Arbeiten (nur bei Neubauten)
SiGe-Koordinationsleistungen in der Ausführungsphase
Sicherheitsbegehungen vor Ort (14-tägig)
Erstellen und Versenden von Begehungsprotokollen
Überwachen der Umsetzung des SiGe-Plans
Kontrolle der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
Kontrolle der Firmen auf Einhaltung ArbSchG §4
Koordination von gewerkeübergreifenden Maßnahmen
Fortschreibung der Unterlagen nach Erfordernis
Fertigstellen der Unterlage für spätere Arbeiten (nur bei Neubauten)
QUALIFIKATIONEN
Zusatzausbildung als SiGe-Koordinator
Björn Spilker - Tel. 05251 1752-63
Valentin Nasaruk - Tel. 05251 1752-48
Dipl.-Ing. Werner Böddeker - Tel. 05251 1752-13