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Sigeko

SICHERHEITS- U. GESUNDHEITSSCHUTZ-KOORDINATOR für Baustellen

Baustellenverordnung

§ 1 Ziele, Begriffe
(1) Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.

Wir begehen regelmäßig Ihre Baustelle und tragen durch Beratung von Mitarbeitern und Verantwortlichen zum reibungslosen Ablauf der Maßnahme bei.

§ 2 Planung der Ausführung des Bauvorhabens

Wir erstellen die notwendige Vorankündigung, melden die Baustelle an und hängen das Dokument auf Ihrer Baustelle aus.

(3) Ist für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, oder werden auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt, so hat der nach § 4 Verantwortliche dafür zu sorgen, daß vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird. 

Wir erstellen den SiGe-Plan und hängen das Dokument auf Ihrer Baustelle aus.

LEISTUNGEN

Unsere SiGeKo-Leistungen für Ihre Baustelle

  • SiGe-Koordinationsleistungen in der Planungsphase

  • Erstellen einer Vorankündigung

  • Erstellen eines SiGe Plans

  • Erstellen einer Baustellenordnung

  • Erstellen von Baustellenaushängen

  • Vorbereiten der Unterlage für spätere Arbeiten (nur bei Neubauten)

  • SiGe-Koordinationsleistungen in der Ausführungsphase

  • Sicherheitsbegehungen vor Ort (14-tägig)

  • Erstellen und Versenden von Begehungsprotokollen

  • Überwachen der Umsetzung des SiGe-Plans

  • Kontrolle der sicherheitsrelevanten Einrichtungen

  • Kontrolle der Firmen auf Einhaltung ArbSchG §4

  • Koordination von gewerkeübergreifenden Maßnahmen

  • Fortschreibung der Unterlagen nach Erfordernis

  • Fertigstellen der Unterlage für spätere Arbeiten (nur bei Neubauten)

QUALIFIKATIONEN

Zusatzausbildung als SiGe-Koordinator

Björn Spilker - Tel. 05251 1752-63
Valentin Nasaruk - Tel. 05251 1752-48
Dipl.-Ing. Werner Böddeker - Tel. 05251 1752-13